Grundwasserkörper in der Flussgebietseinheit Weser (FGG Weser, 2021)

Grundwasserkörper in der Flussgebiets-
einheit Weser (FGG Weser, 2021)

Zur Bewertung des Grundwassers sind im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie sogenannte "Grundwasserkörper" (GWK) nach hydraulischen, hydrologischen und hydrogeologischen Kriterien abgegrenzt worden. Maßgeblich für die Abgrenzung ist die hydraulische Situation im oberen Hauptgrundwasserleiter. In der Flussgebietseinheit Weser sind insgesamt 144 Grundwasserkörper mit einer Größe von 1 bis zu 1.422 km² abgegrenzt worden.

Für die Bewertung des mengenmäßigen Zustands der Grundwasserkörper wird als Kriterium die Höhe des Grundwasserstandes zugrunde gelegt.

Für die Bestimmung des chemischen Zustands werden die Parameter Nitrat (NO3) und Pflanzenschutzmittel (PSM) sowie regional unterschiedliche Schwellenwerte herangezogen. Dabei sind die Schwellenwerte der der aktuellen Grundwasserverordnung (GrwV, 2017) maßgebend

 

Nitrat NO3 50 mg/l
Wirkstoffe in PSM und Biozidprodukten Jeweils 0,1 µg/l, insgesamt 0,5 µg/l
Arsen 10 µg/l
Cadmium 0,5 µg/l
Blei 10 µg/l
Quecksilber 0,2 µg/l
Ammonium 0,5 mg/l
Chlorid 250 mg/l
Nitrit 0,5 mg/l
Ortho-Phosphat 0,5 mg/l
Sulfat 250 mg/l
Summe Tri- /Tetrachlorethen  10 µg/l

 

Die Grundwasserkörper werden in die zwei Zustandsklassen gut (grün) und schlecht (rot) eingestuft. Bezogen auf die einzelnen Qualitätskomponenten wird wie bei den Oberflächengewässern das Prinzip "one out - all out" angewendet. Wird also bei Grundwasserkörpern eine relevante Überschreitung auch nur eines Grenz- bzw. Schwellenwertes festgestellt, befindet sich der Grundwasserkörper in einem schlechten Zustand. Zusätzlich sind ab festgelegten Schadstoffkonzentrationen Trendbetrachtungen erforderlich.