Organisation der FGG Weser (FGG Weser)

Organisation der FGG Weser (FGG Weser)

Zuständige Behörden der FGG Weser (FGG Weser, 2025)

Zuständige Behörden der FGG Weser
(FGG Weser, 2025)

Die FGG Weser besteht aus den Organen Weser-Ministerkonferenz und Weserrat. Der Vorsitz der FGG Weser sowie der Weser-Ministerkonferenz und des Weserrates liegt jeweils für drei Jahre bei einem Bundesland. Derzeit hat das Bundesland Niedersachsen den Vorsitz der FGG Weser. 2025 wechselt der Vorsitz an das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Organisation der FGG Weser gliedert sich in drei Ebenen:

Ebene Aufgaben
Beschlussebene: Die Weser-Ministerkonferenz setzt sich aus den für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministerinnen/Ministern oder Senatorinnen/ Senatoren der Länder bzw. den von diesen benannten Vertreterinnen/Vertretern zusammen.
Die Weser-Ministerkonferenz beschließt die grundsätzlichen, wasserwirtschaftlichen Zielstellungen für die Flussgebietseinheit Weser und verabschiedet die nach der EG-WRRL und EG-HWRM-RL erforderlichen Berichte. Darüber hinaus entscheidet sie mögliche Konflikte wesentlicher Bedeutung, die auf der Entscheidungsebene nicht gelöst werden konnten.

Entscheidungsebene:

Der Weserrat setzt sich aus den für die Wasserwirtschaft zuständigen Fachabteilungsleiterinnen/Fachabteilungsleitern der Ministerien und Senatsverwaltungen der Vertragspartner bzw. den von diesen benannten Vertreterinnen/Vertretern zusammen. Der Weserrat hat u.a. folgende Aufgaben:
  • Länderübergreifende Durchführung und Koordinierung aller überregional relevanten wasserwirtschaftlichen Aufgaben in der Flussgebietseinheit Weser.
  • Gemeinsame Umsetzung und Koordinierung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie.
  • Länderübergreifende Durchführung und Koordinierung aller überregional relevanten wasserwirtschaftlichen Aufgaben in der Flussgebietseinheit Weser.
  • Länderübergreifende Abstimmung bedeutsamer wasserwirtschaftlicher Maßnahmen und wasserrechtlicher Entscheidungen zur Wasserqualität und Wassermenge sowie zum Hochwasserrisikomanagement auch im Hinblick auf die Berücksichtigung des Klimawandels.
  • Datensammlung zur Wasserqualität der Weser und ihrer Quellflüsse, sowie Auswertung und Veröffentlichung dieser Daten.
  • Feststellung der Wasserbeschaffenheit der Oberflächengewässer und des Grundwassers.
  • Länderübergreifende Regelung im Falle einer Gewässerverunreinigung und/oder anderer gewässergefährdender Ereignisse im „Warnplan Weser“ (Alarmierung, Information und Entwarnung).
  • Koordinierung der Information und Anhörung der Öffentlichkeit nach Artikel 14 EG-WRRL sowie nach Artikel 9 EG-HWRM-RL,
Beschluss der nach Artikel 15 EG-WRRL und Artikel 15 EG-HWRM-RL erforderlichen Berichte und Unterlagen sowie über die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne einschließlich der Maßnahmenprogramme und der Hochwasserrisikomanagementpläne. Die Entwürfe werden an die Ministerkonferenz zur endgültigen Beschlussfassung übermittelt.
Arbeitsebene: Auf der Arbeitsebene werden flussgebietsspezifische fachliche Fragestellungen mit Unterstützung von themenspezifischen Arbeitsgruppen erörtert und dem Weserrat zur Entscheidung vorgelegt.

Die Arbeitsgruppen werden auf Beschluss des Weserrates eingerichtet.

Sie setzen sich aus den Länderexpertinnen/Länderexperten zu den jeweiligen Fachthemen zusammen und werden von der Geschäftsstelle geleitet.

Damit koordiniert die Geschäftsstelle diesen Prozess als Bindeglied zwischen der Arbeitsebene und der Entscheidungsebene.

 

 Die Aufgaben der Geschäftsstelle FGG Weser

  • Koordinierung aller erforderlichen Arbeiten und Berichte bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in der Flussgebietseinheit Weser.
  • Erstellung aller Berichtsentwürfe für die Berichterstattung an die EU-Kommission im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in der Flussgebietseinheit Weser.
  • Elektronische Berichterstattung an die EU-Kommission im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in der Flussgebietseinheit Weser.
  • Mitarbeit in den Gremien der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser,
  • Erarbeitung von wasserwirtschaftlichen Grundlagen im Hinblick auf Gewässergüteziele, Belastungsgrenzen und Einleitungsanforderungen in der Flussgebietseinheit Weser.
  • Sammlung, Aus- und Bewertung von Untersuchungsergebnissen aus länderübergreifenden Überwachungsprogrammen sowie deren Veröffentlichung.

Download: Verwaltungsvereinbarung der FGG Weser (2010)