Teilräume in der Flussgebietseinheit Weser (FGG Weser, 2021)

Teilräume in der Flussgebietseinheit Weser
(FGG Weser, 2021)

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Haftungsausschluss

Nachhaltiges Flussgebietsmanagement erfordert eine länderübergreifende Kooperation. Denn Flüsse bilden mit ihren Einzugsgebieten ökologische Einheiten. Eingriffe und Nutzungen wirken sich auch über Ländergrenzen hinweg aus. In der FGG Weser sind deshalb alle sieben Bundesländer, die die Einzugsgebiete der Werra, Fulda, Weser und Jade und ihrer Nebenflüsse berühren, im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zusammengeschlossen: Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hauptaufgabe ist die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie.

Die FGG Weser ist 2003 aus der bereits 1964 gegründeten Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Weser (ARGE Weser) hervorgegangen. Den Vorsitz der FGG Weser hat derzeit das Land Niedersachsen.

In der Geschäftsstelle der Flussgebietseinheit Weser in Hildesheim werden die gemeinsamen Arbeiten der Bundesländer koordiniert.

Verwaltungsvereinbarung der FGG Weser (Stand: August 2010)

 

Die finalen Managementpläne und Umweltberichte 2021 bis 2027 stehen zur Verfügung:

EG-Wasserrahmenrichtlinie:

Bewirtschaftungsplan, Maßnahmenprogramm und zugehöriger Umweltbericht 2021 bis 2027 für die Flussgebietseinheit Weser

Detaillierter Bewirtschaftungsplan, detailliertes Maßnahmenprogramm und zugehöriger Umweltbericht 2021 bis 2027 für die Flussgebietseinheit Weser bzgl. der Salzbelastung

EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie:

Hochwasserrisikomanagementplan und zugehöriger Umweltbericht 2021 bis 2027 für die Flussgebietseinheit Weser

Weitere Veröffentlichungen:

Statusbericht zum aktuellen Umsetzungsstand des Maßnahmenprogramms und zur aktuellen Gewässergüte bzgl. der Salzbelastung von Werra und Weser - Berichtsjahr 2022