Querbauwerke in den überregionalen
Hauptwanderrouten (FGG Weser, 2021)
Die Bedeutung der Durchgängigkeit wird deutlich vor dem Hintergrund, dass Wanderfische wie Aal, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge in ihrem Lebenszyklus auf Wanderungen zwischen dem Meer und den Binnengewässern angewiesen sind. Neben diesen sogenannten diadromen Arten zeigen viele andere Fischarten ausgeprägte Wanderbewegungen zwischen ihren Laich-, Aufwuchs- und Winterhabitaten innerhalb eines Einzugsgebietes.
Die ca. 4.700 Querbauwerke in der Flussgebietseinheit Weser, die sich auf eine Gesamtstrecke von ca. 18.000 Kilometer Fließgewässerstrecke verteilen, dienen vor allem zur Steuerung der Wasserstände und des Abflusses (Be- und Entwässerung von Nutzflächen, Hochwasserschutz), zur Aufrechterhaltung der Schifffahrt und zur Nutzung der Wasserkraft. Die Querbauwerke führen aber zu Veränderungen der Strömungsverhältnisse, zur Störung des Geschiebetransports, zur Ablagerung von Feinsedimenten in den Rückstaubereichen sowie zur Erwärmung, Entstehung von Algenblüten und Sauerstoffmangelsituationen, zur Nivellierung der Grundwasserdynamik in den Auen und einer erheblichen Einschränkung der Vernetzung von Lebensräumen. In der Flussgebietseinheit Weser kam es hierdurch zu einem gravierenden Rückgang bis hin zum Aussterben von Wanderfischarten. Die Verbesserung der Durchgängigkeit ist damit essentiell für das Erreichen des guten ökologischen Zustands bzw. Potenzials.
Das Ziel bei der Verbesserung der Durchgängigkeit ist die Erreichung einer (möglichst) uneingeschränkten Durchwanderbarkeit (ohne zeitliche Verzögerung, für alle Arten und Größen, aufwärts und abwärts), insbesondere in den überregional bedeutenden Wanderrouten. Als paralleles Ziel wird die Erschließung und die Vernetzung der verschiedenen Lebensräume, wie z. B. von Laich- und Aufwuchshabitaten, angestrebt. Als länderübergreifend abgestimmte Empfehlung für die Konkretisierung dieses überregionalen Handlungsfeldes wurde 2009 die „Gesamtstrategie Wanderfische in der FGE Weser “ vorgelegt (FGG Weser, 2009). In der Gesamtstrategie wurde die heute noch geltende Gebietskulisse (alle Wanderrouten und die daran anschließenden Laich- und Aufwuchsgewässer) für die in der Flussgebietseinheit Weser relevanten Wanderfische festgelegt.
Mit der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2010 ist die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) bei von ihr errichteten oder betriebenen Stauanlagen dafür zuständig, Maßnahmen zur Durchgängigkeit durchzuführen. Weiterhin ist die WSV mit Inkrafttreten des Gesetzes über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie vom 09. Juni 2021 und den damit verbundenen Änderungen im Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG), mit der Übertragung der hoheitlichen Zuständigkeit für Teile des wasser-wirtschaftlichen Ausbaus an Binnenwasserstraßen des Bundes von den Ländern auf die WSV, soweit dieser Ausbau zur Erreichung der Ziele der EG-WRRL erforderlich ist, beauftragt worden. Somit fallen in diesem Zusammenhang auch hydromorphologische Maßnahmen in ihren Zuständigkeitsbereich. Im Rahmen der Flussgebietsbewirtschaftung sind daher nach WHG für die Umsetzung der überregionalen wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung „Verbesserung der Durchgängigkeit“ auf den überregionalen Hauptwanderrouten die Maßnahmenprogramme zu koordinieren und das Einvernehmen der WSV einzuholen. In der Flussgebietseinheit Weser fallen mit Ausnahme der Stauanlage „Letzter Heller“ alle zentralen Querbauwerksstandorte auf den Haupt-wanderrouten in die Zuständigkeit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
Weitere Informationen erhalten Sie im Hintergrundpapier: Ableitung von Bewirtschaftungszielen und Maßnahmen bzgl. der Verbesserung der Gewässerstruktur und der Durchgängigkeit im Bereich der Flussgebietseinheit Weser für den Bewirtschaftungsplan 2021 bis 2027 gemäß §§ 27 bis 31 WHG (Art. 4 EG-WRRL).