Industrie an der Unterweser
(FGG Weser)
Pestizidaufbringung in der Landwirtschaft
(FGG Weser)
Chemische Stoffe, die in teilweise erheblichem Umfang teils auf diffusem Weg, teils durch Einleitungen in die Gewässer eingetragen werden, können ganz unterschiedliche Risiken für den guten Zustand bedeuten. Deshalb ist es das Ziel der EG-Wasserrahmenrichtlinie, die Gewässer so weit wie möglich von diesen zum Teil gefährlichen Stoffen freizuhalten.
Es gibt mehrere Kriterien anhand derer festgestellt wird, ob ein Stoff eine signifikante Gefahr für das Gewässer bedeutet. Dazu gehören:
- das Risiko für das aquatische Ökosystem,
- das Risiko für die menschliche Gesundheit,
- die biologische Abbaubarkeit,
- die tatsächliche Verbreitung in der Umwelt.
Anhand dieser Kriterien wurde eine Liste mit 45 europaweit relevanten Stoffen erarbeitet, den sogenannten prioritären und prioritär gefährlichen Stoffen. Davon wurden anhand von Immissionsdaten 15 Stoffe als flussgebietsrelevant für die Flussgebietseinheit Weser identifiziert.
Weitere Informationen zur Bewertung der Oberflächenwasserkörper sind hier verfügbar.