Chemisches Labor (FGG Weser)
Für die Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials werden neben den biologischen auch chemische und unterstützend auch physikalisch-chemische Qualitätskomponenten herangezogen.
Dabei dürfen für die chemischen Qualitätskomponenten, die sogenannten Flussgebietsspezifischen Schadstoffe, festgelegte Konzentrationen, die Umweltqualitätsnormen (UQN), im Wasser oder im Sediment nicht überschritten werden. Nach dem Prinzip "One out all out" wird der gute ökologische Zustand verfehlt, sobald nur eine UQN nicht eingehalten wird.
Die Anlage 6 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) enthält eine Liste mit UQN für insgesamt 67 flussgebietsspezifische Schadstoffe. In dieser Liste sind sowohl industrielle Schadstoffe, Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle als auch andere, weitere Stoffe enthalten. Schwermetalle lassen sich im Gegensatz zu vielen anderen Umweltchemikalien nicht weiter abbauen und werden über die Nahrungskette in Organismen angereichert. Einige Pflanzenschutzmittel wie Insektizide und Herbizide wirken direkt auf Schädlinge und die Erreger von Pflanzenkrankheiten und können damit auch andere Lebewesen beeinflussen. Als Umweltchemikalien werden industriell hergestellte, chemische Produkte bezeichnet, die bei ihrer Herstellung, während oder nach ihrer Anwendung in die Umwelt gelangen. Flussgebietsweit betrachtet spielen diese Stoffe jedoch in der Flussgebietseinheit Weser eher eine untergeordnete Rolle.