Einstufung chemischer Zustand
(FGG Weser)
Die Einstufung des chemischen Zustands eines Gewässers erfolgt nach EG-Wasserrahmenrichtlinie anhand einer Liste von Stoffen, die als gefährlich in ihren Umweltauswirkungen erkannt wurden. Diese Stoffe sind in der Liste Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe festgelegt. Das Gewässer ist in einem guten Zustand, wenn für diese Stoffe europaweit festgelegte Qualitätsziele, die sogenannten Umweltqualitätsnormen (UQN), eingehalten wurden. Mit der Oberflächengewässerverordnung sind diese UQN in nationales Recht umgesetzt. Die Kennzeichnung des chemischen Zustands erfolgt in gut / nicht gut. Die EU-Kommission überprüft die Liste prioritärer Stoffe mindestens alle vier Jahre.
Für die Zustandsbewertung zum Bewirtschaftungsplan 2021 bis 2027 sind gem. Anlage 8 der OGewV 45 prioritäre und bestimmte andere Schadstoffe sowie Nitrat beurteilt worden. Zu den insgesamt 46 prioritären Stoffen gehören 21 prioritär gefährliche Stoffe.
Bei der Beurteilung der Überwachungsergebnisse kann gemäß Anlage 9 Nr. 3.3 OGewV bei den Metallen die natürliche Hintergrundkonzentration berücksichtigt werden, sofern diese größer als die UQN ist.
Wenn alle UQN der prioritären Stoffe, der bestimmten anderen Schadstoffe und Nitrat eingehalten sind, befindet sich der Oberflächenwasserkörper in einem guten chemischen Zustand. Die Darstellung erfolgt in den zwei Zustandsklassen „gut“ (kartenmäßige Darstellung blau) und „nicht gut“ (kartenmäßige Darstellung rot).
Besonderer Wert wird bei der Ermittlung der chemischen Daten auf die analytische Qualitätssicherung gelegt. Durch die Akkreditierung bzw. durch die vergleichbare Notifizierung der beteiligten Untersuchungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17025 wird sichergestellt, dass Daten von hoher wissenschaftlicher Qualität und Vergleichbarkeit ermittelt werden. Die verwendeten Methoden für die physikalisch-chemischen und chemischen Qualitätskomponenten entsprechen internationalen oder nationalen Normen.