Arbeitsschritte beim Hochwasserrisiko-
managementplan (LAWA, 2013)
Zeitplan Umsetzung der HWRM-RL
(FGG Weser)
Hochwasserereignisse lassen sich naturgegeben nicht vermeiden oder verhindern. Sie werden in unbestimmten Zeitabständen immer wieder in unterschiedlichen Intensitäten auftreten. Aufgrund klimatischer Veränderung wird in der Flussgebietseinheit Weser sogar mit einer Häufung von Hochwasserereignissen gerechnet. Es ist daher nicht Ziel des Hochwasserrisikomanagements, Hochwasser zu verhindern. Vielmehr zielt es grundsätzlich darauf ab, neue Risiken im Vorfeld eines Hochwassers zu vermeiden und bestehende Risiken im Vorfeld eines Hochwassers sowie nachteilige Folgen während und nach einem Hochwasser zu reduzieren.
Die EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (RL EG 2007/60/EG, EG-HWRM-RL) ist 2007 in Kraft getreten und bildet einen Übergang vom klassischen Hochwasserschutz zum weitergehenden Hochwasserrisikomanagement. Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes 2009 (WHG, § 72ff) wurden die Anforderungen der EG-HWRM-RL in deutsches Recht umgesetzt. Durch die Forderung nach der Einbindung aller Betroffenen wird eine weitere Sensibilität für das Thema in der Öffentlichkeit geschaffen.
Zweck der Richtlinie ist vorrangig die Information zu den Hochwasserrisiken und die Verbesserung der Hochwasservorhersage und des Risikomanagements. Aus dem Wissen um das Risiko kann der Hochwasserschutz verbessert, Maßnahmen der Hochwasservorhersage verstärkt angewendet und technische Hochwasserschutzmaßnahmen zielgerichteter und effizienter eingesetzt werden.
Eine Grundlage für den Hochwasserrisikomanagementplan bildet die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos. Dabei wird abgeschätzt, an welchen Gewässerabschnitten signifikante Hochwasserrisiken für die Schutzgüter bestehen bzw. künftig zu erwarten sind. Diese Gewässerabschnitte bilden die Grundlage für die Ermittlung von sogenannten „Hochwasserrisikogebieten“.
Eine weitere Basis des Hochwasserrisikomanagements sind die für alle Risikogebiete zu erstellenden Gefahren- und Risikokarten, in denen neben dem Ausmaß der Überflutung (Gefahrenkarten) auch die potenziellen Auswirkungen auf die Schutzgüter dargestellt sind (Risikokarten).
Der Entwurf des HWRM-Plans befindet sich jeweils nach der Veröffentlichung mindestens zwei Monate in der Anhörung. Innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Einspruchsfrist werden die Stellungnahmen ausgewertet und nach Abstimmung mit den Ländern sowie Beschluss durch den Weserrat und durch die Ministerkonferenz ggf. in die jeweiligen Dokumente eingearbeitet. Die Veröffentlichung des Bewertungsergebnisses der Stellungnahmen erfolgt mit Veröffentlichung nach Offenlegung des HWRM-Plans. In diesem Plan werden auch dessen Ziele festgelegt. Zur Erreichung der festgelegten Ziele sind für alle Risikogebiete Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung dieser Risiken festzulegen und zu ergreifen. Als Grundlage ist daher zunächst eine Analyse des derzeitigen Stands des Risikomanagements erfolgt. Dieser Ist-Zielvergleich bildet somit die Basis für die Festlegung von Maßnahmen.
Eine Aktualisierung dieser drei Schritte aus der EG-HWRM-RL erfolgt nach dem Ablaufplan alle sechs Jahre.
Detaillierte Hintergrundinformationen haben die einzelnen Bundesländer im Internet veröffentlicht.