Altwasser der Fulda (FGG Weser)
Der in der EG-WRRL verfolgte ökologische Ansatz bei der Bewertung von Oberflächengewässern nutzt die Eigenschaft von Lebensgemeinschaften, als Folge ihrer Wechselwirkung mit der Umwelt die Gesamtheit aller Einflussfaktoren und Störgrößen zu integrieren. Maßgeblich für die Überwachung und Bewertung des ökologischen Zustands sind deshalb die biologischen Qualitätskomponenten.
Eine weitere Bewertungskomponente stellen die flussgebietsspezifischen Schadstoffe dar. Nur wenn die Umweltqualitätsnormen für diese Stoffe eingehalten werden, kann der gute ökologische Zustand erreicht werden. Mit der Verabschiedung der Oberflächengewässerverordnung sind seit Juli 2011 die Umweltqualitätsnormen für 162 Stoffe bundesweit einheitlich geregelt.
Hydromorphologische und chemisch-physikalische Kenndaten werden unterstützend für die Bewertung herangezogen.
Zu den relevanten hydromorphologischen Gewässereigenschaften gehören
- der Wasserhaushalt,
- die Durchgängigkeit und
- die Gewässerstruktur.
Zu den physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten gehören
- die Sichttiefe (bei Seen, Übergangs- und Küstengewässern),
- die Temperaturverhältnisse,
- der Sauerstoffhaushalt,
- der Salzgehalt,
- der Versauerungszustand sowie
- die Nährstoffverhältnisse.