Innerstemündung (FGG Weser)

Innerstemündung (FGG Weser)

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie beinhaltet ganzheitliche Bewertungsansätze. Das bedeutet, dass nicht mehr wie bisher viele wasserbezogene Einzelrichtlinien, zwischen denen nur geringe übergreifende Zusammenhänge bestehen, angewendet werden, sondern das Gewässer als ganzheitliches Ökosystem von der Quelle bis zur Mündung, einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer, begriffen wird.

Alle Oberflächengewässer sollen zukünftig sowohl den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial als auch den guten chemischen Zustand erreichen. Der gute ökologische Zustand entspricht hierbei einer nur geringfügigen Abweichung von den Referenzbedingungen eines vergleichbaren, durch menschliche Einflüsse unbeeinträchtigten Gewässers. Durch Interkalibrierung wird sichergestellt, dass dieser ungestörte Gewässerzustand länderübergreifend einheitlich definiert ist. Nur so können die Ergebnisse der national unterschiedlichen Bewertungsmethoden, die als relative Abweichung von diesem Referenzzustand dargestellt werden, miteinander verglichen werden. Der gute chemische Zustand erfordert die Einhaltung von EU-weit festgelegten Qualitätszielen für bestimmte schädliche Chemikalien.

Für das Grundwasser sind der gute chemische und der gute mengenmäßige Zustand das zu erreichende Ziel.

Für die Bewertung des ökologischen Zustands bzw. Potenzials kommen je nach Qualitätskomponente verschiedene Bewertungsverfahren zum Tragen.

Bei der Bewertung von Konzentrationen für den ökologischen oder chemischen Zustand bzw. das ökologische Potenzial wird grundsätzlich unterschieden nach:

  • Die Umweltqualitätsnorm (UQN) ist nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) die Konzentration eines bestimmten Schadstoffs oder einer bestimmten Schadstoffgruppe, die in Wasser, Sedimenten oder Biota aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht überschritten werden darf.
  • Orientierungswerte (OW), z. B. nach der Rahmenkonzeption der LAWA, beschreiben den Übergang vom guten zum mäßigen Zustand für physikalisch-chemische Komponenten bei der Bewertung des ökologischen Zustands bzw. Potenzials. Die Nichteinhaltung der Orientierungswerte ist ein Hinweis auf mögliche ökologisch wirksame Defizite.
  • Richtwerte werden jeweils für eine Flussgebietseinheit festgelegt, soweit keine bundesweit verbindlichen Vorgaben vorliegen.
  • Schwellenwerte sind nach der Grundwasserverordnung (GrwV) die Konzentration eines Schadstoffes, einer Schadstoffgruppe oder der Wert eines Verschmutzungsindikators im Grundwasser, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt festgelegt werden.