Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (FGG Weser)

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
(FGG Weser)

Abwassereinleitung (FGG Weser)

Abwassereinleitung (FGG Weser)

Alle Schadstoffe können in Gewässern bereits in kleinsten Spuren toxische Wirkungen auf Tiere und Pflanzen haben und mittelbar über Nutzungspfade wie Trinkwassergewinnung, Fischverzehr und Landwirtschaft die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Ein zentrales Ziel der WRRL ist die Verhinderung von Stoffeinträgen mit besonders hohem Umweltrisiko (prioritäre Stoffe). Die besonders hervorgehobenen „prioritär gefährlichen Stoffe" (z. B. Quecksilber, Dioxine) gelten als besonders toxisch, bioakkumulierend und langlebig. Ihre Einleitungen und Emissionen sollen innerhalb von 20 Jahren ganz eingestellt werden. Durch eine stetig verbesserte Analytik geraten aber auch viele bisher nicht geregelte Mikroschadstoffe wie Wirkstoffe aus Arzneimitteln oder Abbauprodukte (Metabolite) von Pflanzenschutzmitteln (PSM) immer stärker in den Fokus. Die Beurteilung des chemischen Zustands nach WRRL erfolgt anhand von Messungen der als prioritär festgelegten Stoffe und deren Vergleich mit gesetzlich geregelten Umweltqualitäts-
normen. Durch die sogenannten ubiquitären Schadstoffe (z. B. Quecksilber) wird die Zielerreichung stark verzögert, da deren Eintrag erheblichen Teils flächendeckend über atmosphärische Deposition erfolgt.

Dabei werden Quecksilber, bromierte Phenylether und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) als ubiquitäre Stoffe, und
somit auch für die Flussgebietseinheit Weser relevant, klassifiziert. Daneben spielen die sogenannten flussgebietsspezifischen Stoffe der Oberflächengewässerordnung in der Flussgebietseinheit Weser nur eine untergeordnete Rolle. Überschreitungen der UQN gibt es nur regional, wie z. B. Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln in kleineren Nebengewässern. Somit werden die flussgebietsspezi-
fischen Schadstoffe nicht als wichtige Frage der Gewässerbewirtschaftung angesehen, und flussgebietsweite Strategien sind hier nicht erforderlich. Soweit dies notwendig ist, müssen jedoch lokale Maßnahmen ergriffen werden.

Es bleibt zu erwähnen, dass die Gruppe der Arzneimittelstoffe, die immer mehr in den Fokus der Gewässerbelastungen rücken, bisher weder in der Liste der prioritären noch der flussgebietsspezifischen Stoffe berücksichtigt werden. Mit der revidierten Richtlinie 2013/39/EU sind der Arzneimittelwirkstoff Diclofenac sowie zwei Östrogene aber europaweit auf eine Beobachtungsliste gesetzt und stehen somit in der Prüfung als prioritäre Stoffe.