Teilräume in der Flussgebietseinheit Weser
(FGG Weser, 2024)
Nachhaltiges Flussgebietsmanagement erfordert eine länderübergreifende Kooperation. Denn Flüsse bilden mit ihren Einzugsgebieten ökologische Einheiten. Eingriffe und Nutzungen wirken sich auch über Ländergrenzen hinweg aus. In der FGG Weser haben sich deshalb die sieben Bundesländer, die die Einzugsgebiete der Werra, Fulda, Weser und Jade und ihrer Nebenflüsse berühren, im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung (aktueller Stand August 2010) zusammengeschlossen: Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hauptaufgabe ist die Umsetzung der EG-Wasserrahmen-
richtlinie und der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie.
Die FGG Weser ist 2003 aus der bereits 1964 gegründeten Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Weser (ARGE Weser) hervorgegangen. Den Vorsitz der FGG Weser hat derzeit das Land Nordrhein-Westfalen. In der Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Weser in Hildesheim werden die gemeinsamen Arbeiten der Bundesländer koordiniert.
Aktuelle Informationen und Veröffentlichungen:
EG-Wasserrahmenrichtlinie:
Die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in der Flussgebietseinheit Weser - 2025
EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie:
Überprüfung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten 2025
Statusbericht Salz:
Die aktuell geltenden Managementpläne sind hier zum Download verfügbar.
