Teilräume in der Flussgebietseinheit Weser
(FGG Weser, 2024)
Nachhaltiges Flussgebietsmanagement erfordert eine länderübergreifende Kooperation. Denn Flüsse bilden mit ihren Einzugsgebieten ökologische Einheiten. Eingriffe und Nutzungen wirken sich auch über Ländergrenzen hinweg aus. In der FGG Weser haben sich deshalb die sieben Bundesländer, die die Einzugsgebiete der Werra, Fulda, Weser und Jade und ihrer Nebenflüsse berühren, im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung (aktueller Stand August 2010) zusammengeschlossen: Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hauptaufgabe ist die Umsetzung der EG-Wasserrahmen-
richtlinie und der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie.
Die FGG Weser ist 2003 aus der bereits 1964 gegründeten Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Weser (ARGE Weser) hervorgegangen. Den Vorsitz der FGG Weser hat derzeit das Land Nordrhein-Westfalen. In der Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Weser in Hildesheim werden die gemeinsamen Arbeiten der Bundesländer koordiniert.
Aktuelle Dokumente zur Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit:
Anhörungsdokumente im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie zur Stellungnahme bis zum 23. Juni 2025:
Die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in der Flussgebietseinheit Weser
Information der Öffentlichkeit im Rahmen der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie:
Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete 2024
Statusbericht Salz:
Die aktuell geltenden Managementpläne sind hier zum Download verfügbar.