Teilräume in der Flussgebietseinheit Weser
(FGG Weser, 2024)
Nachhaltiges Flussgebietsmanagement erfordert eine länderübergreifende Kooperation. Denn Flüsse bilden mit ihren Einzugsgebieten ökologische Einheiten. Eingriffe und Nutzungen wirken sich auch über Ländergrenzen hinweg aus. In der FGG Weser sind deshalb alle sieben Bundesländer, die die Einzugsgebiete der Werra, Fulda, Weser und Jade und ihrer Nebenflüsse berühren, im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zusammengeschlossen: Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hauptaufgabe ist die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie.
Die FGG Weser ist 2003 aus der bereits 1964 gegründeten Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Weser (ARGE Weser) hervorgegangen. Den Vorsitz der FGG Weser hat derzeit das Land Niedersachsen.
In der Geschäftsstelle der Flussgebietseinheit Weser in Hildesheim werden die gemeinsamen Arbeiten der Bundesländer koordiniert.
Verwaltungsvereinbarung der FGG Weser (aktueller Stand: August 2010)
Aktuelle Dokumente zur Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit:
Anhörungsdokumente der EG-Wasserrahmenrichtlinie bis 23. Juni 2025:
Die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in der Flussgebietseinheit Weser
Information zur EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie:
Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete 2024
Statusbericht Salz:
Aktuell geltende Managemenpläne: