Kiesbank an der Fulda (FGG Weser)
Auwald bei Hochwasser
(Foto: Eckhard Garve)
Die Hydromorphologie ist für die Bewertung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials von Oberflächenwasserkörpern eine unterstützende Komponente und umfasst die Durchgängigkeit, die Gewässerstruktur und den Wasserhaushalt. Die morphologischen Komponenten werden auch bei der Bewertung des ökologischen Potenzials der Übergangs- und Küstengewässern dem Tidenregime unterstützend herangezogen.
Die Ausweitung und Intensivierung der Flächennutzung im Gewässereinzugsgebiet führte zu Veränderungen im Gebietswasserhaushalt mit wesentlichen Auswirkungen auf Abflussmengen und die Abflussdynamik. Für die Nutzung der Gewässerläufe als Transportwege, für die Landentwässerung und für den Hochwasserschutz wurde die Struktur vieler Fließgewässer oft sehr stark verändert. In Folge dieser Veränderungen kommt es u.a. zu erheblichen Einschränkungen der natürlichen hydromorphologischen Dynamik und damit zum Verlust wichtiger und vielfältiger Lebensräume für Fische, Wirbellose und Pflanzen. Defizite bei der Durchgängigkeit, in der Gewässerstruktur und im Wasserhaushalt spiegeln sich in der Bewertung der Wasserkörper durch die biologischen Bewertungskomponenten Makrozoobenthos, Makrophyten und Fischfauna wider. Eine besondere Belastung ergibt sich aus der Errichtung von Querbauwerken, da ihre ökologische Wirkung oft nicht lokal begrenzt ist, sondern weit in das Einzugsgebiet hineinstrahlt.
Die Bewertung der Durchgängigkeit orientiert sich an der biologischen Funktionsfähigkeit der Gewässersysteme und der Durchgängigkeit der Bauwerke. Hierbei werden sowohl die Durchgängigkeit für den Fischaufstieg und Fischabstieg als auch, gemäß Anhang V der EG-WRRL, der Sedimenttransport betrachtet. Die Einstufung erfolgte nach länderspezifischen Methoden oder auf Basis einer qualifizierten Experteneinschätzung, in den Bundeswasserstrassen durch eine einvernehmliche Abstimmung mit den Bundesbehörden. Bauwerke mit Wasserkraftanlagen werden immer als nicht durchgängig eingestuft, wenn kein spezifischer Fischschutz in Verbindung mit einem Fischabstieg gewährleistet ist. Die Gesamtbewertung der fischökologischen Durchgängigkeit erfolgt nach dem „worst-case-Prinzip“. Bei der Bewertung wird nicht zwischen natürlichen und stark veränderten (HMWB) Fließgewässern unterschieden, da viele als HMWB eingestufte Fließgewässer eine wichtige Funktion als überregionale Wanderkorridore aufweisen.
Für die Gewässerstruktur hat die LAWA zwei Verfahrensempfehlungen für unterschiedliche Ziele und Maßstabsebenen entwickelt, das Vorortverfahren, bei dem die Gewässerstruktur unmittelbar am Gewässer erhoben wird, und das Übersichtsverfahren, bei dem die Beurteilung wesentlicher Merkmale überwiegend über Luftbilder und Karten erfolgt. Die beiden Verfahren werden von allen Bundesländern, teilweise mit Modifikationen und Ergänzungen, angewendet. Eine Aktualisierung der Strukturkartierungen der Bundesländer für die Wanderfischkulisse in der Flussgebietseinheit Weser aus der Bestandsaufnahme 2019 kann im Hintergrundpapier „Ableitung von Bewirtschaftungszielen und Maßnahmen bzgl. der Verbesserung der Gewässerstruktur und der Durchgängigkeit im Bereich der Flussgebietseinheit Weser für den Bewirtschaftungsplan 2021 bis 2027“ nachgeschlagen werden.
Der Wasserhaushalt bei Fließgewässern umfasst den Abfluss und die Abflussdynamik sowie die Verbindung zu den Grundwasserkörpern, bei Seen ist es die Wasserstandsdynamik und die Wassererneuerungszeit. Veränderungen beim Wasserhaushalt, die auf den Klimawandel zurückzuführen sind, zeigen sich vor allem bei Niedrigwasserperioden in Fließgewässern anhand der verringerten Abflussdynamik.