titel bwp final 2021

Hochwasserrisikomanagementplan 2021 bis 2027 für die Flussgebietseinheit Weser

Mit der Umsetzung der Richtlinien sind umfangreiche Berichtspflichten verbunden.

EG-WRRL:

Art. 15 der EG-WRRL verpflichtet die Mitgliedstaaten, erstmalig 2009 Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Flusseinzugsgebiete und danach alle 6 Jahre aktualisierte Fassungen zu übermitteln. Im Hinblick auf den ersten Bewirtschaftungsplan sind weiterhin zusammenfassende Berichte der zuständigen Behörden, der ersten Bestandsaufnahme sowie der Überwachungsprogramme erforderlich gewesen.
Art. 14 der EG WRRL verpflichtet die Mitgliedstaaten weiterhin, im Vorfeld der Bewirtschaftungspläne einen Zeitplan und ein Arbeitsprogramm für die Aufstellung der Pläne einschl. einer Erklärung über die zu treffenden Anhörungsmaßnahmen sowie einen Überblick über die für das Einzugsgebiet festgestellten wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung zur Information der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der besonderen Relevanz der Salzbelastung der Werra und Weser zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen gem. EG-WRRL veröffentlicht die FGG Weser ergänzend seit 2016 detaillierte Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogrammen bzgl. der Salzbelastung sowie jährlich einen Statusbericht zum Stand der Umsetzung des detaillierten Maßnahmenprogramms.

EG-HWRM-RL:

Art. 15 der HWRM-RL verpflichtet die Mitgliedstaaten, die vorläufige Bewertung des Risikos erstmals 2013, die Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstmals 2014 und die Hochwassermanagementpläne erstmalig 2015 zu veröffentlichen. Danach sind die Berichte alle 6 Jahre zu aktualisieren.

Gemäß dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung sind für die Maßnahmenprogramme nach EG-WRRL und EG-WRRL strategische Umweltprüfungen erforderlich. Die entsprechenden Umweltberichte sind ergänzend zu den Maßnahmenprogrammen verfügbar.

Folgende Berichte der FGG Weser stehen zur Verfügung:

EG-WRRL:

Erstmalige Berichterstattung bis 2009 für den Zeitraum bis Ende 2015
Erste Aktualisierung bis 2015 für den Zeitraum bis Ende 2021
Zweite Aktualisierung bis 2021 für den Zeitraum bis Ende 2027

EG-HWRM-RL:

Erstmalige Berichterstattung 2015 für den Zeitraum bis Ende 2021
Erste Aktualisierung 2021 für den Zeitraum bis Ende 2027