Zeitplan und Arbeitsprogramm
(FGG Weser, 2019)
Der Entwurf des Zeitplans und Arbeitsprogramms zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2021 bis 2027 befand sich bis zum 22.06.2019 in der Anhörungsphase.
Zum Anhörungsdokument der FGG Weser sind insgesamt 7 Stellungnahmen bei den zuständigen Stellen der Länder und bei der Geschäftsstelle der FGG Weser eingegangen, von denen 3 direkt an die Flussgebietsgemeinschaft Weser adressiert waren, 4 Stellungnahmen sind bei den zuständigen Behörden der Länder (Niedersachsen: 1 Stellungnahme, Sachsen-Anhalt: 3 Stellungnahmen) eingegangen.
Die Flussgebietsgemeinschaft Weser hat die Stellungnahmen, die direkt an sie gesendet wurden, auswertet. Die Stellungnahmen, die an die Länder gerichtet wurden, werden von den Ländern ausgewertet und veröffentlicht.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sind keine Änderungen im Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans 2021 bis 2027 der FGG Weser notwendig. Es gilt somit als angenommen und bildet die Grundlage für Arbeitsschritte bis 2021.
Die zahlreichen Hinweise aus den Stellungnahmen werden im Rahmen der Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms 2021 bis 2027 Berücksichtigung finden.
Die detaillierte Auswertung der drei Stellungnahmen steht unter nachfolgendem Link zum Download zur Verfügung:
+ + + Download Auswertung der Stellungnahmen + + +
Am 22.12.2024 wird der Entwurf des Zeitplans und Arbeitsprogramms zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2027 bis 2033 zur
Anhörung bis zum 22.06.2025 veröffentlicht.