Die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms sowie der dazugehörige Umweltbericht 2021 bis 2027 standen der interessierten Öffentlichkeit bis zum 22. Juni 2021 für Stellungnahmen zur Verfügung.
Ein intensiver Beteiligungsprozess fand insbesondere auf Ebene der Bundesländer statt, welche neben dem Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Weser weitere detaillierte Planungsdokumente und teilweise Landespläne der Öffentlichkeit zur Verfügung stellten. Insgesamt gingen 12 Stellungnahmen mit unterschiedlichem räumlichen Bezug auf die Flussgebietseinheit Weser ein. Von diesen nahmen 5 Stellungnahmen direkten Bezug auf den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm der Flussgebietseinheit Weser bzw. äußerten Hinweise und Forderungen mit überregionaler Bedeutung. 7 Stellungnahmen sind an alle Flussgebietsgemeinschaften in Deutschland gerichtet worden. Weitere 2 Stellungnahmen bezogen sich auf den Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm der Flussgebietseinheit Weser.
Eine detaillierte Zusammenstellung der überregionalen Einzelforderungen der eingegangenen Stellungnahmen und deren Bewertung sind hier einsehbar:
Die nach § 44 Abs. 2 Nr. 4 UVPG geforderte Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt in den zuständigen Ländern bei Veröffentlichung des detaillierten Bewirtschaftungsplans und des detaillierten Maßnahmenprogramms sowie des dazugehörigen Umweltberichts 2021 bis 2027.
Bewirtschaftungsplan 2021 bis 2027 Maßnahmenprogramm 2021 bis 2027 Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm Umwelterklärung zum Maßnahmenprogramm
für die Flussgebietseinheit Weser für die Flussgebietseinheit Weser 2021 bis 2027 für die Flussgebietseinheit und zum detaillierten Maßnahmenprogramm
2021 bis 2027 für die Flussgebietseinheit Weser