Messstellen für das Monitoring der Ober-
flächengewässer (FGG Weser, 2021)
Für die Flussgebietseinheit Weser wurden gemäß Art. 8 EG-WRRL im Jahr 2006 Überwachungsprogramme aufgestellt. Mittels der in diesen Programmen festgelegten Überwachungsnetze werden die Oberflächengewässer und das Grundwasser regelmäßig untersucht, um Probleme zu erkennen und die Wirkung von Maßnahmen zu überprüfen.
Die folgenden Überwachungsarten sind die Hauptsäulen des Monitorings:
- Die Überblicksüberwachung kontrolliert kontinuierlich mittels eines fest eingerichteten Netzes von Messstellen repräsentativ die Qualität der Gewässer.
- Die operative Überwachung erfolgt in einem engeren Messstellennetz und ist räumlich und zeitlich flexibel auf die jeweilige Belastung abgestimmt. Sie ergänzt die Überblicksüberwachung in den Wasserkörpern, die nicht im guten Zustand sind.
- Die Überwachung zu Ermittlungszwecken dient im Falle einer akut auftretenden Gewässerbelastung unbekannter Herkunft dazu, die Ursachen und Auswirkungen zu erforschen.
Für die Überblicksüberwachung und die operative Überwachung bestehen durch die Oberflächengewässerverordnung (OGewV, Anlage 10) Vorgaben hinsichtlich der Überwachungsfrequenzen und -intervalle. Die Überwachungsfrequenzen und -intervalle der operativen Überwachung können reduziert werden, wenn der Zustand der Oberflächenwasserkörper durch eine ausreichende Datenbasis zuverlässig und genau bewertet werden kann. Für die Überwachung zu Ermittlungszwecken sind die Überwachungsfrequenzen im Einzelfall nach Bedarf festzulegen.
Die Gewässerüberwachung betrachtet den chemischen Zustand anhand der Konzentrationen besonders gefährlicher Schadstoffe sowie den ökologischen Zustand bzw. das ökologische Potenzial anhand der biologischen Qualitätskomponenten, der hydromorphologischen Qualitätskomponenten, der allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten und der flussgebietsspezifischen Schadstoffe.