Maßnahmenprogramm

Maßnahmenprogramm Salz

Maßnahmenprogramm Oberflächengewässer (FGG Weser, 2021)

Maßnahmenprogramm Oberflächen-
gewässer (FGG Weser, 2021)

karte gwk mn landwirtschaft

Maßnahmenprogramm Grundwasser
(FGG Weser, 2021)

Der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm der FGG Weser wurden am 22.12.2009 erstmals veröffentlicht und umfasst den Bewirtschaftungszeitraum bis 2015. Die Fortschreibung und Aktualisierung für den Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis 2021 wurde mit dem zweiten Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm im März 2016 veröffentlicht. Der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm 2021 bis 2027 stellt die zweite Aktualisierung und Fortschreibung für den dritten Bewirtschaftungszeitraum von 2021 bis 2027 dar. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Handlungsfeldes Salz hat die FGG Weser sich entschlossen, gemäß § 83 Abs. 3 WHG (Art. 13 Abs. 5 EG-WRRL) einen gesonderten Bewirtschaftungsplan und ein gesondertes Maßnahmenprogramm für diese Thematik aufzustellen. In den Bundesländern finden seit der Veröffentlichung des ersten Maßnahmenprogramms die umfangreichen Aktivitäten zur Planung und Umsetzung der Maßnahmen statt. Parallel dazu laufen die Monitoringprogramme zur Überwachung des Gewässerzustands weiter.

 

Grundlegende Maßnahmen

Die grundlegenden Maßnahmen stellen die Mindestanforderungen dar, die gesetzlich verankert sind, und gelten im Sinne der EG-WRRL mit der jeweiligen Berichterstattung als umgesetzt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt fortlaufend. Der Erfüllungsstand wird regelmäßig an die Europäische Kommission berichtet.

 

Ergänzende Maßnahmen

Ergänzende Maßnahmen werden ergriffen, wenn der gute Zustand oder das gute ökologische Potenzial mit der Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen, von der ausgegangen wird, allein nicht erreicht wird. Hierunter werden nicht nur administrative Schritte verstanden, sondern auch konzeptionelle Maßnahmen sowie Bau- und Sanierungsvorhaben.

Die Umsetzung der ergänzenden Maßnahmen erfolgt seit 2009 für den ersten bzw. seit 2015 und ab 2021 für den zweiten bzw. dritten Bewirtschaftungszeitraum und liegt in der Verantwortung der Bundesländer bzw. der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Die Bundesländer koordinieren und überwachen die Umsetzung dieser Maßnahmen durch private und/oder öffentliche Maßnahmenträger in ihrem Zuständigkeitsbereich, wobei die Koordinierung und Planung in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Maßnahmenträgern erfolgt. Für den ersten Bewirtschaftungszeitraum haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission 2012 einen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung der ergänzenden Maßnahmen übermittelt. Für den Fortschrittsbericht 2015 bis 2021 hatte sich die LAWA dazu entschlossen, einen bundesweiten Bericht in Form einer Broschüre zu erstellen und diese sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form zu veröffentlichen. Diese Broschüre wurde im März 2019 veröffentlicht.

Die Maßnahmenumsetzung in Deutschland ist gut vorangeschritten. Die Hauptgründe für festgestellte Verzögerungen in der Maßnahmenumsetzung sind die Vorbereitungs- und Planungszeiten, die Verfügbarkeit von Flächen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung von Gewässerstruktur und Durchgängigkeit sowie die teilweise aufwändigen Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren. Ein Teil der geplanten Maßnahmen soll planmäßig erst in der zweiten Hälfte des Bewirtschaftungszeitraums begonnen bzw. umgesetzt werden.

In den nächsten Jahren wird sich die Wirkung der durchgeführten bzw. begonnenen Maßnahmen auf den Zustand der Gewässer entfalten. Mit der Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne wird in diesem Zusammenhang die nächste Zustandseinstufung Ende 2021 veröffentlicht.