Organisation der FGG Weser (FGG Weser)
Die Aufgaben der FGG Weser
- Gemeinsame Umsetzung und Koordinierung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie.
- Länderübergreifende Durchführung und Koordinierung aller überregional relevanten wasserwirtschaftlichen Aufgaben in der Flussgebietseinheit Weser,
- Länderübergreifende Abstimmung bedeutsamer wasserwirtschaftlicher Maßnahmen und wasserrechtlicher Entscheidungen zur Wasserqualität und Wassermenge sowie zum Hochwasserrisikomanagement auch im Hinblick auf die Berücksichtigung des Klimawandels.
- Datensammlung zur Wasserqualität der Weser und ihrer Quellflüsse, sowie Auswertung und Veröffentlichung dieser Daten.
- Feststellung der Wasserbeschaffenheit der Oberflächengewässer und des Grundwassers.
- Länderübergreifende Regelung im Falle einer Gewässerverunreinigung und/oder anderer gewässergefährdender Ereignisse im
Warnplan Weser (Alarmierung, Information und Entwarnung).
Die Aufgaben der Geschäftsstelle FGG Weser
- Koordinierung aller erforderlichen Arbeiten und Berichte bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in der Flussgebietseinheit Weser.
- Erstellung aller Berichtsentwürfe für die Berichterstattung an die EU-Kommission im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in der Flussgebietseinheit Weser.
- Elektronische Berichterstattung an die EU-Kommission im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in der Flussgebietseinheit Weser.
- Mitarbeit in den Gremien der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser,
- Erarbeitung von wasserwirtschaftlichen Grundlagen im Hinblick auf Gewässergüteziele, Belastungsgrenzen und Einleitungsanforderungen in der Flussgebietseinheit Weser.
- Sammlung, Aus- und Bewertung von Untersuchungsergebnissen aus länderübergreifenden Überwachungsprogrammen sowie deren Veröffentlichung.