Zuständige Behörden der FGG Weser (FGG Weser, 2024)

Zuständige Behörden der FGG Weser
(FGG Weser, 2024)

Die FGG Weser besteht aus den Organen Weser-Ministerkonferenz und Weserrat. Der Vorsitz der FGG Weser sowie der Weser-Ministerkonferenz und des Weserrates liegt jeweils für drei Jahre bei einem Bundesland. Derzeit hat das Bundesland Niedersachsen den Vorsitz der FGG Weser. 2025 wechselt der Vorsitz an das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Organisation der FGG Weser gliedert sich in drei Ebenen:

Organisation der FGG Weser

Beschlussebene Entscheidungsebene Arbeitsebene

Die einzelnen Ebenen können angeklickt werden.

Verwaltungsvereinbarung der FGG Weser (Stand: August 2010)