Gefahrstoffsymbole für giftige und
umweltgefährdende Stoffe
Der chemische Zustand nach EG-Wasserrahmenrichtlinie wird unabhängig vom Gewässertyp ermittelt. Aufgrund ihrer europaweiten Relevanz wurden dafür 45 prioritäre Stoffe festgelegt, deren Vorkommen zur Beurteilung des chemischen Zustandes herangezogen werden. Hierzu gehören Schwermetalle, polychlorierte Biphenyle, schwer abbaubare chlorierte Kohlenwasserstoffe und Pflanzenschutzmittelwirkstoffe. Daraus hervorgehoben wurden die prioritär gefährlichen Stoffe, die besonders toxisch, bioakkumulierend und langlebig sind. Der chemische Zustand wird entweder mit "gut" oder "nicht gut" bewertet.
Die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber haben keine biologische Funktion und wirken ausschließlich als Schadstoffe. Nickel hingegen ist für einige Organismen lebensnotwendig, wirkt jedoch in höheren Konzentrationen giftig. Im Gegensatz zu vielen anderen Umweltchemikalien lassen sich Schwermetalle nicht weiter abbauen und werden über die Nahrungskette in Organismen angereichert.
Einige Pflanzenschutzmittel wie Insektizide und Herbizide wirken direkt auf Schädlinge und die Erreger von Pflanzenkrankheiten und können damit auch andere Lebewesen beeinflussen. Als Umweltchemikalien werden chemische Produkte bezeichnet, die bei ihrer Herstellung, während oder nach ihrer Anwendung in die Umwelt gelangen.
Eine der bekannten Quellen der Schwermetallbelastung von Aller und Weser ist der Harz mit seiner langjährigen Bergbautätigkeit. Über die Schwermetallfracht der Aller wird die Wasserqualität der Weser entscheidend vor allem mit Blei, Cadmium und Zink belastet.
Schwermetalle reichern sich bevorzugt an den Feststoffteilchen der Fließgewässer an, so dass der gebundene Anteil um ein Vielfaches höher sein kann als der gelöste Anteil. Schadstoffbelasteter Schwebstoff kann u.a. zu negativen Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaft und zur eingeschränkten Nutzung von Baggergut führen. Die Untersuchung von Schwebstoffproben ist somit trotz ihres höheren Aufwands umweltrelevant.
Der Artikel 16 der EG-Wasserrahmenrichtlinie beschreibt Strategien gegen die Wasserverschmutzung, insbesondere die Festlegung und Maßnahmen für prioritäre und prioritär gefährliche Stoffe. Die prioritären Stoffe müssen schrittweise reduziert werden. Für die prioritär gefährlichen Stoffe gilt, dass die Einleitungen und Emissionen innerhalb von 20 Jahren ganz eingestellt werden müssen, so dass sie langfristig nicht mehr in den Gewässern auftreten.
Für die Bestandsaufnahme 2019 wurden für die Flussgebietseinheit Weser insgesamt drei Industriechemikalien, sieben Pflanzenschutzmittel, vier Schwermetallverbindungen und fünf PAK als Schadstoffe identifiziert, die in signifikanten Mengen eingeleitet oder eingetragen werden. Dabei werden das Quecksilber und die Gruppe der bromierten Diphenylether (BDE) als relevante Stoffe in allen deutschen Flussgebietseinheiten benannt.
Die aktuellen Konzentrationen der flussgebietsrelevanten Stoffe sind beispielhaft für Blei, Cadmium und Quecksilber dargestellt.